Nachweisverfahren Festnetz

Festnetz

Nachweisverfahren Festnetz

Mit dem Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. Erhalten Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes, können Sie das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Maßgeblich sind dabei die drei in Ihrem Vertrag ausgewiesenen Werte: die maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale Datenübertragungsrate. Konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren enthält eine Handreichung. Beides finden Sie unter bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten.

In der App Festnetz-Check stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne sind insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen. Die App führt Sie hierbei durch die einzelnen Schritte.

Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen.

Detaillierte Informationen rund um den Speedtest finden Sie in der allgemeinverständlichen Beschreibung. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ-Bereich.

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